BüroConcept KG

Personalabteilung | Internes HR-Dashboard

Lernsituation 8.4

Entgeltabrechnung

Willkommen im Team!

Endlich! Nach erfolgreicher Bewerbung starten Sie zum 01.08. in der Personalabteilung der BüroConcept KG, Lingen.

Sie übernehmen den Aufgabenbereich der in Elternzeit gehenden Kollegin Frau Pfeiffer. Dazu zählt schwerpunktmäßig die Entgeltabrechnung. Leider hat Frau Pfeiffer viele Details nur handschriftlich und unsystematisch gesammelt.

Ihr Auftrag von Gruppenleiterin Frau Porbst:

"Wir müssen unsere Prozesse digitalisieren und professionalisieren. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie sich in die aktuellen gesetzlichen Regelungen einarbeiten und dieses neue digitale HR-Dashboard nutzen, um unsere Gehaltsabrechnungen fehlerfrei durchzuführen. Bevor Sie den Rechner nutzen, erarbeiten Sie sich bitte die theoretischen Grundlagen."

Wissensbasis: Gesetzliche Abzüge

Sozialversicherung (Stand: Aktuell)

Versicherung Beitragssatz gesamt AN-Anteil BBG (West) mtl.
Kranken (KV)* 14,6% + 1,7% Zusatz 8,15 % 5.175,00 €
Renten (RV) 18,6 % 9,30 % 7.550,00 €
Arbeitslosen (AV) 2,6 % 1,30 % 7.550,00 €
Pflege (PV)** 3,4 % 1,70 % 5.175,00 €

* Angenommener durchschnittlicher Zusatzbeitrag der KK: 1,7% (hälftig geteilt).

** Kinderlosenzuschlag für AN ab 23 Jahren ohne Kinder: +0,6% (trägt der AN allein, dann 2,30%).

Steuerliche Abzüge

  • Kirchensteuer (KiSt): 9% der Lohnsteuer (in Nds., sonst teils 8%).
  • Solidaritätszuschlag (SolZ): 5,5% der Lohnsteuer (wird nur fällig, wenn die Lohnsteuer die geltende Freigrenze übersteigt).

Lohnsteuerklassen Übersicht:

  • Klasse I: Ledige, Verwitwete, Geschiedene (ohne Kinder im Haushalt).
  • Klasse II: Alleinerziehende (mit mind. 1 Kind im Haushalt).
  • Klasse III: Verheiratete (Ehepartner wählt Klasse V).
  • Klasse IV: Verheiratete (Ehepartner wählt ebenfalls IV).
  • Klasse V: Verheiratete (Ehepartner wählt Klasse III).
  • Klasse VI: Bei einem zweiten oder weiteren Dienstverhältnis.

Digitaler Gehaltsrechner

1. Eingabedaten

SV-pflichtiges Brutto: 0,00

2. Abrechnungsergebnis (Arbeitnehmer)

Bruttogehalt: 0,00 €
+ VWL (Arbeitgeber): 0,00 €
= Steuer- & SV-Brutto: 0,00 €

Steuerliche Abzüge

- Lohnsteuer: 0,00 €
- Kirchensteuer: 0,00 €
- Solidaritätszuschlag: 0,00 €

Sozialversicherungsabzüge Bitte selbst berechnen

- Krankenversicherung:
- Pflegeversicherung:
- Rentenversicherung:
- Arbeitslosenversicherung:
= Nettogehalt: 0,00 €
- VWL Gesamt (AG + AN zur Anlage): 0,00 €
- Vorschüsse/Pfändungen: 0,00 €
= Auszahlungsbetrag: 0,00 €

Arbeitsaufträge & Fallerweiterungen

Fallerweiterung 1: Neue Mitarbeiter

Durch ein erhöhtes Auftragsvolumen werden 5 neue Mitarbeiter/-innen eingestellt. Bestimmen Sie zunächst die korrekten Lohnsteuerklassen.

Name Familienstand / Daten Bemerkungen LSt-Klasse?
Schmidt, Antonledig-
Müller, SiegfriedVerheiratet, keine KinderEhefrau Steuerklasse IV
Heinen, KarlVerheiratet, KinderEhefrau Steuerklasse V
Brecht, SusanneVerwitwet, keine KinderPartner vor 3 Jahren verstorben
Kohl, AnnetteGeschieden, 1 KindKind lebt im Haushalt

Digitaler Arbeitsauftrag: Ermitteln Sie für Anton Schmidt (Brutto: 2.971,00 €, keine KiSt) über einen BMF-Lohnsteuerrechner die Lohnsteuer. Tragen Sie Lohnsteuer und Bruttogehalt in den Gehaltsrechner dieses Dashboards ein und notieren Sie den Auszahlungsbetrag.

Fallerweiterung 2: Besonderheiten (Vorschuss & VWL)

Ein langjähriger Mitarbeiter bittet um einen Vorschuss in Höhe von 450,00 €. Dieser wird genehmigt. Bereiten Sie die Abrechnung mit dem integrierten Gehaltsrechner vor.

  • Bruttogehalt: 3.250,00 €
  • Lohnsteuer (vorab ermittelt): 540,00 € (fiktiver Wert für diese Übung)
  • VWL Arbeitgeber: 25,00 €
  • VWL eigene Sparleistung AN: 15,00 €
  • Kirchensteuerpflichtig (9%)
  • Er hat 2 Kinder.

Führen Sie die Abrechnung im Reiter "Gehaltsrechner" durch und prüfen Sie, ob das SV-pflichtige Brutto korrekt erhöht wurde.

Fallerweiterung 3: Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)

Frau Porbst möchte, dass Sie das Gehalt der Geschäftsführerin prüfen.
Bruttogehalt: 8.000,00 €.
Testen Sie diese Eingabe im Gehaltsrechner. Was fällt Ihnen bei der Berechnung der Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträge auf? Notieren Sie die fachliche Begründung (Stichwort: BBG).